Verkerhrsrecht Energie - Ausweis

Verkäufer und Vermieter von Immobilien aufgepasst:

Ab 2009 ist der Energieausweis Pflicht!

Die Übergangsfristen sind abgelaufen. Wer ab 1. Januar 2009 ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss den Energieausweis vorweisen können.

Einzige Ausnahme sind Denkmalgeschützte Häuser und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Hausbesitzer können grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen:
den preiswerten Verbrauchsausweis, oder den umfangreichen Bedarfsausweis.

Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf eines Gebäudes und gibt Anhaltspunkte für die zu erwartenden Heizkosten. Der Ausweis macht somit die Energiebilanz verschiedener Gebäude vergleichbar und gibt dem Käufer bzw. Mieter gute Ausgangswerte zum Energie-Verbrauchsverhalten des Hauses, bzw. der Wohnung.

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Verbrauchs der letzten drei Jahre erstellt; d.h. der Energiekennwert ist abhängig vom Nutzerverhalten der Mieter/ Besitzer. Dieser Ausweis kann einfach im Internet beantragt werden.

Die Kosten von Verbrauchsausweisen für Häuser liegen oft irgendwo zwischen 25,- und 100,- Euro.

Beim Bedarfsausweis ermitteln Energie-Experten den durchschnittlichen Energie-bedarfskennwert (kWh/m2) bei einer Vor-Ort-Analyse und geben umfangreiche Modernisierungsvorschläge. Der Ausweis wird von Bauexperten, Ingenieuren und Handwerkern (auch Kaminkehrermeister) mit entsprechender Qualifikation ausgestellt.

Hier liegen die Kosten für ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten bei ca. 500,- €.


Übrigens: ohne Energieausweis drohen Bußgelder, die ca. 15.000,- Euro erreichen können.
 
Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 betroffen
 
Ab dem 1. Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros) Pflicht. Auch hier können die Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Im Unterschied zu Wohngebäuden fließen beim Verbrauchsausweis für Gewerberäume zusätzliche Daten etwa über den Stromverbrauch, die Kühlung und die Beleuchtung mit ein.
 
Förderungen
 
Unter dem Titel „Energiesparberatung vor Ort“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) www.bafa.de eine Broschüre mit Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Beim  Bafa  gibt’s auch eine Liste mit autorisierten Energieberatern.

Alle Angaben ohne Gewähr.