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Energie - Ausweis |
Verkäufer
und Vermieter von
Immobilien aufgepasst:
Ab 2009 ist der Energieausweis Pflicht!Die
Übergangsfristen sind abgelaufen. Wer ab 1.
Januar 2009 ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet,
muss den
Energieausweis vorweisen können. Hausbesitzer
können grundsätzlich zwischen zwei Varianten
wählen: Der
Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf eines Gebäudes
und gibt
Anhaltspunkte für die zu erwartenden Heizkosten. Der Ausweis macht somit die
Energiebilanz verschiedener Gebäude
vergleichbar und gibt dem Käufer bzw. Mieter gute
Ausgangswerte zum Energie-Verbrauchsverhalten
des Hauses, bzw. der Wohnung. Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des
Verbrauchs der letzten drei Jahre erstellt; d.h. der Energiekennwert
ist abhängig
vom Nutzerverhalten der Mieter/ Besitzer. Dieser Ausweis kann einfach
im
Internet beantragt werden. Beim Bedarfsausweis
ermitteln Energie-Experten den durchschnittlichen
Energie-bedarfskennwert
(kWh/m2) bei einer Vor-Ort-Analyse und geben umfangreiche
Modernisierungsvorschläge. Der Ausweis wird
von Bauexperten, Ingenieuren
und Handwerkern (auch Kaminkehrermeister) mit entsprechender
Qualifikation ausgestellt. Übrigens: ohne Energieausweis drohen Bußgelder, die ca. 15.000,- Euro erreichen können. Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 betroffen Ab dem 1. Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros) Pflicht. Auch hier können die Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Im Unterschied zu Wohngebäuden fließen beim Verbrauchsausweis für Gewerberäume zusätzliche Daten etwa über den Stromverbrauch, die Kühlung und die Beleuchtung mit ein. Förderungen Unter dem Titel „Energiesparberatung vor Ort“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) www.bafa.de eine Broschüre mit Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Beim Bafa gibt’s auch eine Liste mit autorisierten Energieberatern. Alle Angaben ohne Gewähr. |